Worauf soll ich beim Kauf von Himmelslaternen achten?
Es gibt viele Produkte die zwar ähnlich aussehen, sich jedoch stark in der Qualität unterscheiden. Beim Kauf ist deshalb Vorsicht geboten. Hier die wichtigsten Unterschiede auf die Sie achten sollten:
- Feuerhemmendes Sicherheitspapier, welches auch mit
direktem Flammenkontakt nicht brennen kann
- Vormontierter Brennkörper für sicheren Flugspass ohne zu basteln
- Himmelslaterne hat keinen Draht (Umweltverträglichkeit, Verletzungsgefahr)
- Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
Achtung: Zu grosse Flugkörper oder zu lange Brenndauer, welche zu einer grösseren Flughöhe führen, sind nicht zugelassen und daher bewilligungspflichtig!
Brauche ich für die Himmelslaternen eine Bewilligung des BAZL?
Nein. Grundsätzlich besteht in der Schweiz kein Verbot, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen. Im Gegensatz zu Feuerwerk können sie das ganze Jahr über eingesetzt werden. Kantonal oder Kommunal können jedoch Vorschriften gelten, welche den Betrieb von Himmelslaternen beschränken oder gar verbieten. (seit 20.7. 2010 ist das Verwenden von Himmelslaternen im Kanton Freiburg verboten)
Als Käufer von Himmelslaternen sind Sie dafür verantwortlich, die an Ihrem Standort geltenden Vorschriften einzuhalten bzw. bei einem Verbot vom Betrieb abzusehen.
Wie hoch steigen die Himmelslaternen?
Während der Brenndauer von 5-7 Minuten erreichen die Himmelslaternen eine Höhe von 200-500m. Die Himmelslaternen sinken erst nachdem der Brennkörper erloschen ist.
Darf ich die Himmelslaternen bei jeder Witterung steigen lassen?
Nein. Bei Regen, Schneefall oder hoher Luftfeuchtigkeit (Nebel) ist ein Aufsteigen der Himmelslaternen nicht möglich.
Nur im Freien, bei Windstille oder sehr leichtem Wind verwenden. Bestimmen Sie die Windrichtung und lassen Sie die Himmelslaternen nur aufsteigen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich sind.
Verzichten Sie auf einen Aufstieg nach lang anhaltender Trockenheit wegen erhöhter Wald- oder Heubrandgefahr.
Kann ich die Himmelslaternen überall steigen lassen?
Nein. Die Himmelslaternen dürfen niemals in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen, beispielsweise Tankstellen, trockenen Feldern und Wiesen, Wäldern und Bäumen sowie Hochspannungsmasten und zusammenstehenden Häusern verwendet werden. Der Aufstieg von Himmelslaternen in einem Abstand von weniger als 5km von Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes und CH-Landesgrenze sind untersagt.
Kann ich Gegenstände an die Himmelslaternen befestigen?
Nein. Es dürfen aus Sicherheitsgründen keinerlei Gegenstände wie z.B. Karten oder Leinen an den Himmelslaternen befestigt werden. Eine Beschriftung des Papiers ist hingegen kein Problem.
Die Brennleistung des mitgelieferten Brennkörpers ist auf das Gewicht der Himmelslaterne abgestimmt. Die Himmelslaterne sinkt erst nachdem der Brennkörper erloschen ist, so dass keine Brandgefahr für die Umgebung besteht.